nur medizinische Leistungserbringer, Ärzte und Krankenhausträger

in Bearbeitung

Arzthaftungsrecht
Zahnarzthaftungsrecht
Krankenhausrecht
Kassenarztrecht
Medizinprodukterecht
A
rzneimittelhaftungsrecht
Arztrecht
Gesellschaftsrecht
A
rbeitsrecht für Heilberufe
Chefarztrecht
Allgemeines Medizinrecht
Abrechnungsrecht

Gebührenrecht
Arzneimittelregress
Apothekenrecht
Ärztliches Berufsrecht
Ärztliches Werberecht
Als kleine gesundheitsrechtliche
"Nischenkanzlei" haben wir uns die umfassende Betreuung und Beratung
der Mandanten aus den Bereichen des Medizinrechtes in allen dort
anfallenden Rechtsfragen zum Ziel gesetzt.
Die Sozietät ist in Fachgruppen gegliedert, die interdisziplinär
zusammenarbeiten. Flexibel zusammengestellte Teams kooperieren eng mit
dem verantwortlichen Ansprechpartner, der das jeweilige Mandat
fortlaufend betreut.
Zu unseren Mandanten zählen
-
private Krankenhausträger
- öffentlich-rechtliche Krankenhausträger
- Medizinische Versorgungszentren
- medizintechnische Forschungs- und Entwicklungsunternehmen
Kai Labenski
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Geboren 1971 in Northeim.
Studium der Rechtswissenschaften und Teilstudium der Psychologie (Wirtschaftspsychologie und Wirtschaftsethik) in Passau.
Fachspezifische Fremdsprachenausbildung.
Referendariat in Regensburg.
Dozententätigkeit und juristischer Berater des World Health Organization Regional Office for Europe (WHO/Europe).
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Seit 2000 Partner der Sozietät Boog & Labenski. Seit 2007 Partner
der Sozietät Labenski Cansun Barz. Seit 2001 Amtstätigkeit als
Notarvertreter.
Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit gehören neben dem allgemeinen Zivilrecht:
- Öffentliches Gesundheitsrecht
- Krankenhausrecht einschließlich Krankenhausfinanzierung und Fördermittelrecht
- Fragen der Approbation, Zulassung, Honorierung, Wirschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfung
- Medizin-, Arzt-, Apothekenrecht
- Integrierte Versorgungsverträge
- Vertragsgestaltung und Recht der ärztlichen Gesellschaften